Freitag, 26. Dezember 2008

Macht und Verantwortung

1. Einführung

In der gegenwärtigen Diskussion über die globale Ordnung wird vor allem über Macht – politische Macht - gesprochen, und zu wenig über die Verantwortung, die Hans Jonas am Herzen lag. Ich werde zunächst die Elemente von Jonas` neuer Ethik darstellen, die für dieses Thema von Bedeutung sind. Die philosophische Begründung muß ich beiseitelassen. In einem zweiten Schritt werde ich versuchen zu zeigen, was Jonas nicht ausgeführt hat und wo seine wenigen Andeutungen über die Anwendung seiner Ethik in der Politik der Ergänzung bedürfen.

Dann werde ich mich der Praxis zuwenden und zuerst zwei Probleme umreißen, vor denen sich die bestehende internationale Ordnung bewähren muß: Den Klimawandel und die Gefahr eines Krieges mit Nuklearwaffen. Beides Probleme, die wohl auch Jonas im Auge hatte, wenn er von der Fähigkeit der Menschheit zur Selbstvernichtung sprach. Vor diesem Hintergrund zeichnen sich sowohl die Mängel der bestehenden Ordnung wie auch die Unzulänglichkeit der Diskussion über diese Ordnung ab.

Daraus ergibt sich die Frage, wie die bestehende Ordnung weiterentwickelt werden könnte, um der Verantwortung gerecht zu werden, zu der uns Hans Jonas aufruft. Mehr als Fragen und einige Arbeitshypothesen werde ich nicht anbieten können. Ich hoffe sehr, dass uns die anschließende Diskussion etwas weiterbringen kann.

2. Jonas` Ansatz für eine neue Ethik

Jonas bezeichnet sein bekanntestes Buch, „Das Prinzip Verantwortung“, als „Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation“. Später, in einem Vortrag vom Oktober 1985 in Bonn, (in erweiterter Form veröffentlicht in: Philosophische Untersuchungen und metaphysische Vermutungen, 1992) sprach er vom Prinzip Verantwortung als Grundlegung einer Zukunftsethik.

Ich versuche nun, aus dem Gedankengang, mit dem er die Verantwortung in den Mittelpunkt der von ihm vorgeschlagenen Ethik stellt, das herauszuschälen, worauf ich mich in meinen weiteren Ausführungen stütze. Verkürzungen und Vereinfachungen sind dabei nicht zu vermeiden.

Die neue Herausforderung, der sich die Ethik heute gegenüber sieht, ergibt sich aus der Macht, die der Mensch durch moderne Wissenschaft und Technik erworben hat. Bacon hat das Programm formuliert: Das Wissen dient nicht in erster Linie dazu, die Natur zu verstehen, sondern sie dem Menschen dienstbar zu machen. Das ist in einem Maße gelungen, das man nicht erwarten konnte. Gerade im vergangenen Jahrhundert hat sich dieser Prozeß ungeheuer beschleunigt und auf alle Kontinente ausgebreitet.

Ebenfalls im 20. Jh. haben wir angefangen, zu verstehen, welche Gefahren sich daraus ergeben: Die Selbstvernichtung der Menschheit durch die Waffentechnik oder durch die Zerstörung der Bedingungen für ihr Überleben. Mit der Beschleunigung des Bevölkerungswachstums verschärfen sich die Gefahren. Die Belastung des Lebensraumes wächst sowohl durch steigende Ansprüche wie auch durch die zunehmende Zahl derer, die diese Ansprüche stellen. Jonas stellt dahin, ob die Natur gleich schutzwürdig ist wie der Mensch. Es kommt ihm vor allem darauf an, dass Menschen überleben, die unserem Menschenbild entsprechen, also selbst Verantwortung tragen können. Damit ist vorausgesetzt, dass sie frei sind, Pflichten übernehmen können und - wenn auch in einem engen Kreis – Macht haben.

Die Gefahr der Selbstvernichtung lässt uns die Pflicht erkennen, die Menschheit und ihre Lebensbedingungen zu erhalten. Für Jonas ist das der Punkt, in dem das Sollen im Sein wurzelt, aus diesem ableitbar ist. Weil die Menschheit die Macht über ihre Fortexistenz gewonnen hat, trägt sie dafür auch die Verantwortung. Diese erfasst – im Unterschied zu früher – nicht nur die Familie des Einzelnen, seine Gemeinde, seinen Tätigkeitsbereich. Sie erstreckt sich in die Zukunft, auf künftige Generationen, die zum Opfer der beschriebenen Gefahren werden können. Für die Menschheit bedeutet das: Sie muß Macht über die Macht gewinnen, die ihr durch Wissenschaft und Technik zugewachsen ist. Da diese Macht eine kollektive ist, muß es auch jene sein.

Zur Verantwortung gehört, sich ein möglichst umfassendes und präzises Wissen über die Folgen des eigenen Handelns zu verschaffen. Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, ist der schlechten Prognose stets der Vorrang einzuräumen. Die Existenz der Menschheit aufs Spiel zu setzen, ist durch keinen anderen Zweck zu rechtfertigen.

3. Wo hält Jonas inne, was führt er nicht aus?

Im Vorwort zum "Prinzip Verantwortung" schreibt Jonas von einem „der gesamten Untersuchung angehängten angewandten Teil, welcher die neue Art von ethischen Fragen an einer Auswahl von jetzt schon konkreten Einzelthemen illustrieren soll“. Er kündigt darüber eine Sonderveröffentlichung „binnen Jahresfrist“ an. Diese Absicht hat er mit Verspätung und – wenn ich recht sehe – nur auf einem Gebiet ausgeführt. Sein Buch “Technik, Medizin und Ethik“ mit dem Untertitel „Zur Praxis des Prinzips Verantwortung“ ist erst 1985 erschienen. Mit den dort zusammengefassten Aufsätzen will Jonas, wie er im Vorwort schreibt, „einen Anfang mit der Kasuistik machen, deren das erst zu erkundende Neuland technologischer Verantwortung noch mehr bedarf, als Moral und Recht im allgemeinen auf schon bekanntem Terrain tun“. Diese Kasuistik erfasst die Freiheit der Forschung und ihre Grenzen, vor allem aber Fragen der medizinischen Ethik. Jonas hat jedoch keine ausgearbeitete Antwort auf die von ihm selbst aufgeworfene Frage gegeben, wie man die Macht, die die Menschheit durch die Technik gewonnen hat (ich würde sie technische Macht nennen ) durch eine andere Macht (kontrollierende Macht) beherrschen könnte. Das ist eine im weitesten Sinn politische Frage. Mit ihr verbunden ist die Frage, wer eigentlich die Verantwortung für die Weiterexistenz der Menschheit und ihrer Lebensbedingungen tragen kann. Wer hat die dafür erforderliche Macht? Wer sollte sie haben? Das führt Jonas nicht aus.

Eine Äußerung von Jonas in dem 1990 geführten Gespräch mit Ulrich Beck und Walther Zimmerli deutet darauf hin, dass er sich dieser Lücke wohl bewusst war: Die Frage, vor der er sich am meisten fürchte, sei, was konkret zu tun ist. Ob es Rezepte, ob es ein Heilmittel gebe, ob es einen angebbaren Weg gebe, auf dem die Drohung, die uns ins Auge starrt, vielleicht abzuwenden sei. Das ist eine Frage, die weiterhin vor uns steht.

4. Die Drohung, die uns ins Auge starrt

An zwei Beispielen möchte ich einerseits die Gefahren erläutern, die wir heute vielleicht noch deutlicher sehen, als es zu Lebzeiten von Jonas möglich war. Andererseits will ich zeigen, dass sie gleichzeitig Bewährungsproben für die bestehende internationale Ordnung sind. Als Beispiele habe ich den Klimawandel und die Gefahr eines mit Nuklearwaffen geführten Krieges ausgewählt, weil sie offensichtlich staatenübergreifend, global oder, wie Jonas sagt, kollektiv sind. Gerade vor solchen Fragen muß sich die bestehende Ordnung, deren Bausteine souveräne Staaten sind, bewähren.

a) Der Klimawandel

Dies ist ein Thema, das nun auch öffentlich viel diskutiert wird. Wer aber annehmen würde, dass es ein Mode-Thema ist, das durch die Diskussion erst geschaffen wurde, befände sich im Irrtum. Auffälligkeiten in unserem Klima wurden schon vor zwanzig Jahren festgestellt. Um ihre Ursachen zu erforschen, wurde 1988 das Zwischenstaatliche Gremium über Klimawandel (IPPC), bestehend aus angesehenen Wissenschaftlern verschiedener Länder eingerichtet. Seine Berichte stellten den jeweils neuesten Stand der Forschung dar und versuchten, daraus Trends für die weitere Entwicklung abzuleiten. Was hatte sich gegenüber früheren Jahren verändert? Der Anteil von CO2 in der Atmosphäre hatte sich seit Beginn des Industriezeitalters um ein Drittel erhöht. Es war bekannt, dass CO2 zu den Treibhausgasen gehörte. Nun beobachtete man in den 90er Jahren eine deutliche Erwärmung des Klimas. Damit drängte sich der Schluß auf, dass die Zunahme des CO2-Gehalts in der Atmosphäre mindestens eine Ursache für die Erwärmung der Erde bildet. Das ist unter den Wissenschaftlern Konsens geworden. Erst 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, das von den Beteiligten als erster Schritt zur Begrenzung des CO2-Ausstosses betrachtet wurde. Die USA, der größte CO2-Produzent, ratifizierten es nicht. Mehr als eine Verlangsamung der Erwärmung ist davon nicht zu erwarten. Soll der Trend angehalten oder umgekehrt werden, so sind viel stärkere Verminderungen des CO2-Ausstosses notwendig.

Die Forschungsergebnisse der Klimatologen, Meteorologen und Ökologen erlauben uns nun, die Verletzlichkeit des Klimas der Erde und damit der Bedingungen für unser Überleben gründlicher zu verstehen. Betrachten wir die Bedingungen, unter denen sich höheres Leben entwickeln und behaupten kann, so verstehen wir, dass es sich um einen winzigen Ausschnitt aus den Zuständen handelt, die in unserer Umgebung herrschen: Zwischen der Eiseskälte des Weltraums und der Gluthitze des Erdinneren findet sich das Leben nur in einer zarten Haut, die unseren Planeten bedeckt. Dies ist ein labiler Zustand zwischen zwei stabilen Extremen: Vereisung der Erdoberfläche einerseits, Temperaturen von etwa 400 Grad andererseits. Nur das Leben hat die Entwicklung eines wenn auch labilen Gleichgewichts zwischen den beiden Extremen möglich gemacht.

Störungen des Gleichgewichts durch Naturereignisse - wie riesige Vulkanausbrüche oder Meteoriten-Einschläge - können über Jahrzehnte hinweg ausgeglichen werden. Die Störung, die vom Menschen ausgeht, ist nicht eine einmalige, sondern über viele Jahrzehnte sich hinziehende und kumulative. Ihre Wirkungen haben, wie wir heute wissen, die Tendenz, sich selbst zu verstärken: Z. B führt das Abschmelzen der Gletscher, das wir bereits beobachten, dazu, dass mehr Sonnenenergie absorbiert wird, was zu weiterer Erwärmung führt.

Der Spielraum für Klimaänderungen, die ohne große Beeinträchtigungen hingenommen werden können, ist auf einer Erde mit sieben Mrd. Menschen nicht mehr groß. Ein Ansteigen des Meeresspiegels um 1 m als Folge der abgeschmolzenen Gletscher würde nicht nur einige kleine Inselstaaten, sondern auch Länder wie Bangladesch gefährden, wo ein Drittel der Bevölkerung in küstennahen Gebieten lebt.

Die Lage ist klar: Die Menschheit muß ihr Verhalten – sowohl die Konsumgewohnheiten wie die Art der Energieproduktion – so einrichten, dass es das labile Gleichgewicht des Erdklimas nicht gefährdet. Tut sie das nicht, so wird sie sich selbst in katastrophale Lagen steuern.

Ist unser internationales System dieser Herausforderung gewachsen? Auf diese Frage werde ich im nächsten Kapitel zurückkommen.

b) Der Nuklearkrieg

Wenn Jonas von der Fähigkeit der Menschheit zur Selbstvernichtung sprach, hatte er, vermute ich, auch den Einsatz von Massenvernichtungswaffen im Auge. Ich kenne allerdings nur eine Stelle, an der er über Atomwaffen spricht. In einem Gespräch, das unter dem Titel „Im Zweifel für die Freiheit?“ 1981 veröffentlicht wurde, erwähnt er die erste Kernspaltung durch Otto Hahn. Man habe die Sache in Hiroshima wirklich in voller Wucht ausprobiert und dann die Folgen gesehen. Er bemerkt dazu, „es wäre sehr viel besser, dass wir diese Erkenntnisse schon gar nicht hätten, wenn sie nur um diesen Preis zu erwerben waren“.

Als er sein „Prinzip Verantwortung“ schrieb, hatten die beiden großen Mächte, die einander gegenüberstanden, eine Menge von Nuklearwaffen erzeugt, die um ein Mehrfaches höher war als das, was gebraucht wurde, um den Gegner vollständig zu vernichten. Man nannte das „overkill“. Zweimal war eine Waffe dieser Art bereits eingesetzt worden: Im August 1945 gegen die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki, um Japan zur Kapitulation zu zwingen und so den Krieg abzukürzen. Das Erschrecken über ihre Wirkung – vor allem die zunächst unterschätzte Fernwirkung durch radioaktiven Niederschlag – führte dazu, dass eine Reihe von Wissenschaftlern, die an der Entwicklung der Bombe mitgearbeitet hatten, sich nun von ihrem Werk abwandten und sich dafür einsetzten, auf solche Waffen zu verzichten.

Aber auch bei denen, die über den Einsatz solcher Waffen zu entscheiden hatten, jedenfalls bei einigen von ihnen, wuchs die Einsicht: Wer immer den Befehl zum Einsatz gibt, tut den ersten Schritt auf einem abschüssigen Gelände, das ins Dunkle und Unbekannte führt. Das war eine Erfahrung der Kuba-Krise, in der USA und Sowjetunion der Entscheidung zum Einsatz nahe kamen. Der Verlauf der entscheidenden Tage im Weißen Haus ist aus den Aufzeichnungen Beteiligter ziemlich gut bekannt. Diese Erfahrung förderte die Einsicht, dass man auf die Abschreckung allein nicht bauen durfte, dass man vielmehr die Gefahr des Einsatzes auch durch Vereinbarungen vermindern musste, z. B. durch die Einrichtung einer besonderen Nachrichtenverbindung, die im Krisenfall eine rasche Abstimmung erlaubte.

In den folgenden Jahrzehnten wurde versucht, sowohl das ständige Anwachsen der Zahl der Nuklearwaffen wie auch ihre Verbreitung auf immer mehr Staaten zu verhindern. Das ist nur sehr unvollkommen gelungen. Zu den Staaten, die durch den Nichtverbreitungsvertrag von 1967 als Nuklearwaffenstaaten anerkannt wurden, sind 1998 Indien und Pakistan als Atomwaffenbesitzer gekommen. Iran und Nordkorea bemühen sich darum. USA und Russland haben 2002 einen Vertrag geschlossen, demzufolge sie bis 2012 die Zahl ihrer Sprengköpfe jeweils auf 1700 bis 2200 vermindern wollen. Die überzähligen Sprengköpfe müssen aber nicht vernichtet, sondern können eingelagert werden. Es ist zweifelhaft, ob die USA und Russland damit erfüllt haben, wozu sie sich im NVV verpflichtet hatten: Über die Beendigung des nuklearen Wettrüstens und die nukleare Abrüstung aufrichtig (in good faith) zu verhandeln. Die anderen NW-Staaten verhandeln darüber überhaupt nicht.

Drei Gefahren ergeben sich aus dem jetzigen Zustand:
- Nuklearwaffen werden aus Versehen oder aufgrund eines Missverständnisses eingesetzt.
- Sie werden zur Abwendung der bevorstehenden Niederlage in einem konventionellen Krieg durch die verlierende Partei eingesetzt.
- Sie fallen in die Hände gewaltbereiter Gruppen und werden von ihnen zur Erpressung benützt.

Alle diese Gefahren können durch die Verminderung der Zahl der Nuklearwaffen und der Zahl ihrer Besitzer vermindert werden. Völlig zu beseitigen sind sie nur durch die Abschaffung dieser Waffen.

5. Wie gelangt man zu den notwendigen Entscheidungen?

Die Entscheidungen, die zur Abwendung der soeben skizzierten Gefahren notwendig sind, müssen das Ganze unseres Planeten erfassen. Wie aber gelangt man zu Entscheidungen von globaler Geltung?

Das hängt von der globalen Ordnung ab, von der Art und Weise, in der sie funktioniert und von der Richtung, in der sie sich entwickelt oder in die sie entwickelt werden soll. Darüber gibt es seit Jahren eine lebhafte, auch etwas wirre Diskussion, angeheizt durch den Zusammenbruch der Sowjetunion. Dadurch hatte eine bipolare Struktur ihr überraschendes Ende gefunden, die über Jahrzehnte hinweg die globale Ordnung überlagert hatte. George Bush sen. sprach damals von einer „neuen Weltordnung“. Nicht wenige fühlten sich berufen, diesen Begriff mit Inhalt zu füllen. Aber keinem gelang der große Wurf.

Zunächst traten die Bausteine der bestehenden Ordnung wieder deutlicher hervor: In Mittel- und Osteuropa gewannen die meisten Satellitenstaaten ihre Handlungsfähigkeit wieder, während die DDR der Bundesrepublik Deutschland beitrat. Sogar die Ukraine und Weißrußland trennten sich von Russland. Im Kaukasus und in Zentralasien verwandelten sich Sowjetrepubliken in unabhängige Staaten.

Für uns erscheint selbstverständlich, dass die gesamte Erdoberfläche, soweit sie aus Festland besteht, - mit Ausnahme der Antarktis – zwischen Staaten aufgeteilt ist, denen die VN-Charta „souveräne Gleichheit“ zuspricht. Bei der Gründung der VN waren es 50, heute sind es 195 Staaten. Die Mehrzahl von ihnen wurde aus den Kolonialreichen der Briten, Franzosen, Spanier und Portugiesen gebildet. Sie erhielten, auf einem meist von den Kolonialherren zugeschnittenen Gebiet, den Status souveräner Staaten, einen Status also, der sich nach dem Westfälischen Frieden in Europa herausgebildet hatte.

Die Lage nach dem großen Krieg, der 1648 endete, hatte neue Fragen aufgeworfen. Die Stellung der Kirche und die Gewißheiten der Religon waren durch Reformation und Kirchenspaltung erschüttert worden. Die Fürsten und ihre Gesandten, die in Osnabrück und Münster über eine neue Ordnung für Europa verhandelten, ließen sich von dem leiten, was sie für die spezifischen Interessen ihrer Staaten hielten. Grundsätze, die sie alle binden sollten – das Naturrecht – wurden im 17. Jh. entwickelt: Hobbes, Grotius, Pufendorf und Leibniz leisteten wichtige Beiträge. Sie waren teilweise noch von mittelalterlichem theologischen Denken beeinflusst, griffen aber auch auf die antike Philosophie, besonders auf die Stoa zurück. Das Naturrecht wurde zu einer Wurzel des Völkerrechts. Politische Wirkung gewann das naturrechtliche Denken auch in der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und in der Französischen Revolution.

Später hat sich auch im Völkerrecht der Rechtspositivismus durchgesetzt. Wie diese Entwicklung auch mit dem von Jonas dargestellten und beklagten Vordringen des Dualismus von Geist und Materie und dem daraus folgenden Übergewicht des mechanistischen Denkens zusammenhängt, ist eine interessante Frage, die beiseite bleiben muß. Entscheidend ist: Der Rechtspositivismus erkennt die Natur des Menschen als Vernunft- und Gemeinschaftswesen nicht mehr als Prinzip an, aus dem sich Rechtssätze herleiten lassen. Nur in der Formulierung der Menschenrechte ist der naturrechtliche Ursprung noch sichtbar: So spricht die VN-Charta in ihrer Präambel vom „Glauben an die Grundrechte des Menschen“. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkennt in der Präambel die Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen als schon bestehend an. Im übrigen gilt im heutigen Völkerrecht neben bilateralen und multilateralen Verträgen vor allem das Gewohnheitsrecht als Rechtsquelle. Es wird abgeleitet aus dem Handeln der Staaten, soweit es sich auf gemeinsame Rechtsüberzeugung gründet. Gerade auf die mangelnde Präzision dieser Rechtsquelle stützen sich heute die Kritiker, die die Rechtsqualität des Völkerrechts überhaupt bestreiten.

In dieser durch den Positivismus geschwächten, mehr vorsichtig bewahrenden als voraus- denkenden Form breitete sich das Völkerrecht, gleichlaufend zur Entkolonialisierung, weltweit aus. Es gibt Völkerrechtler, wie Richard Falk, die von einer „Post-Westphalian Perspective“ und – in Anspielung auf Hugo Grotius – von einem „Grotian moment“ sprechen. Sie meinen damit , daß für eine zusammenwachsende Welt eine neue Art von Recht entwickelt werden müsse. Aber ein neuer Grotius ist bisher nicht aufgetaucht.

Was sind nun – neben den bindenden völkerrechtlichen Regeln – die Richtlinien, an denen der politisch Verantwortliche in den internationalen Beziehungen sich orientiert oder sich orientieren sollte?

Mit diesem „oder“ ist ein Problem angesprochen, das für die Politikwissenschaft, zu der ich die Lehre von den internationalen Beziehungen rechne, von großer Bedeutung ist. Betrachtet sie sich als Sozialwissenschaft, so beschränkt sie sich auf die Beschreibung und Analyse des tatsächlichen politischen Handelns und die Entwicklung von Modellen, durch welche die Wirklichkeit erfasst wird. Mit dem, was die Politiker tun sollen, hat die Politikwissenschaft dann nichts zu tun. Sie kann den Politikern nur insofern einen Rat geben, als sie Parallelen entweder in der Geschichte oder in anderen Ländern aufzeigen und daraus Schlüsse für bestehende Handlungsoptionen ableiten kann. Tatsächlich ist nur ein Teil der politikwissenschaftlichen Literatur methodisch konsequent. Irgendwo fließt doch Wertung ein, auch wenn sie nicht immer deutlich von der Analyse abgegrenzt wird.

Viel wichtiger als diese Methodenfrage ist jedoch die in der Politikwissenschaft von Vielen vertretene Lehre, Politik habe inhaltlich nichts mit Moral zu tun, es handle sich um zwei völlig getrennte Sphären. Machiavelli wird für diese Lehre in Anspruch genommen, auch Hobbes, obwohl dies nicht so eindeutig ist. Ich beschränke mich hier auf eine kurze Darstellung der von Hans Morgenthau entwickelten Lehre des politischen Realismus, die – wenn auch oft in vergröberter Form – großen Einfluß gewonnen hat, auch bei uns, und die für die Diskussion über die globale Ordnung besonders wichtig ist.

Hans Morgenthau begann als Völkerrechtler, wandte sich aber – nachdem er in die USA emigriert war – einer neuen Disziplin zu, die „International Relations“ genannt wurde und auf deren Entwicklung er großen Einfluß hatte. Seine Kritik richtete sich gegen einen „Universalismus“, den er nicht nur für utopisch, sondern auch für gefährlich hielt. Er ignoriere den Machttrieb des Menschen als wesentlichen Faktor des Politischen. Er neige zu einer moralischen Herabsetzung des Gegners, ja zu einer Rechtfertigung von Kreuzzügen gegen ihn. Dagegen liefere ein richtiges Verständnis nationaler Interessen eine viel klarere Richtlinie für die Außenpolitk und könne zu einer gewissen internationalen Ordnung und zur Einhaltung nationaler Mindeststandards führen.

Morgenthaus Thesen wurden in den USA von konservativen Politikern gern aufgegriffen. Henry Kissinger ist wohl der Bekannteste unter denen, die zu seiner Schule gerechnet werden. Für ein Prinzip Verantwortung bietet diese Lehre offensichtlich keinen Platz.

Noch heute stößt man bei der Lektüre politikwissenschaftlicher Bücher, aber auch von Kommentaren und Leitartikeln auf Spuren des Morgenthau`schen Denkens, auch wenn er nicht zitiert wird.. Jede außenpolitische Entscheidung muß für diejenigen, die Morgenthau verinnerlicht haben, aus nationalen Interessen entspringen – während die Politik darüber tatsächlich längst hinausgegangen ist.

In der heutigen politischen Praxis der USA bemerken wir eine merkwürdige Mischung von Realismus und Universalismus (im Morgenthauschen Sinn). Dem Realismus entspricht die Betonung amerikanischer Interessen, die Skepsis gegenüber dem Völkerrecht und den VN. Gleichzeitig aber sehen wir die Einteilung der Welt in Gut und Böse, die Rechtfertigung von Interventionen als Kreuzzug für die Demokratie – Tendenzen, die Morgenthau entschieden ablehnte.

Es war ein weiterer Emigrant aus Deutschland, John Herz, der bereits in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts versuchte, den Realismus zu überwinden. Ihm verdanken wir eine Annäherung an die globale Verantwortung aus der Perspektive der Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen. In seiner 1984 erschienen Autobiographie „Vom Überleben“ beschreibt er die Entwicklung seines Bildes von der Welt. Auch er sah den Machtkampf als wesentliches Element der internationalen Politik an, führte dies aber nicht auf den Machttrieb des Menschen zurück, sondern viel konkreter auf das Sicherheitsdilemma, das er so beschreibt: Solange sich Menschen in ganz kleinen Gruppen und isoliert von anderen Gruppen zusammenfinden, mag es für sie möglich sein, konfliktlos und friedlich zu existieren. Sobald sie aber mit anderen Gruppen in Konkurrenz geraten, müssen sie befürchten, von den Konkurrenten beeinträchtigt, vertrieben oder gar getötet zu werden. Der Instinkt der Selbsterhaltung treibt die Gruppe dann dazu an, um ihrer eigenen Sicherheit willen ihre Macht zu erweitern. Der Gegner geht zu eigenen Verteidigungsvorbereitungen über und so entsteht der Teufelskreis von Machtkonkurrenz, Rüstungswettlauf und Krieg.

Dieses Dilemma kann man in der Staatenpraxis tatsächlich immer wieder beobachten.

Herz setzte sich aber auch mit den neuen Gefahren auseinander und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die herkömmliche sozialdarwinistische Gruppenethik einer „Minimumethik des Überlebens der Menschheit“ weichen müsse. In seinen Erinnerungen schildert Herz, wie Jonas und er bei einem Symposium in Haifa 1974 die Nähe ihres Denkens erkannten und sich in die Arme fielen.

Hier ist nun kurz auf ein Projekt hinzuweisen, das in die gleiche Richtung zielt: Hans Küngs Projekt Weltethos. Es überrascht allerdings, dass Küng seine Forderung nach einem Weltethos nicht auf das philosophisch sorgfältig ausgearbeitete „Prinzip Verantwortung“ gründet. Er erwähnt Jonas zusammen mit Ernst Bloch in einer Weise, die Zweifel weckt, ob er ihn überhaupt verstanden hat. Gleichwohl ist es ihm gelungen, seine Ideen in vielen Konferenzen und Symposien vorzutragen. Er hat wohl dazu beigetragen, die Wahrnehmung der globalen Probleme zu verbreiten. Aber bei der Verständigung über den Inhalt des globalen Ethos sind die Fortschritte nicht sehr eindrucksvoll.

Viel wirksamer ist eine andere Gegenposition zur realistischen Schule: Sie wurde von Völkerrechtlern und auch einigen Politikwissenschaftlern formuliert und besteht darin, dass internationale und globale Probleme durch die Weiterentwicklung rechtlicher Regeln und durch verstärkte Zusammenarbeit in internationalen Organisationen gelöst werden sollen. Auf die gewaltsame Durchsetzung eigener Interessen soll verzichtet, die gemeinsamen Interessen sollen durch Verhandlungen geklärt, in Regeln gefasst und diese sollen, wo es notwendig und zweckmäßig ist, von internationalen Organisationen durchgeführt werden.

Blicken wir auf die bestehende globale Ordnung, so zeigt sich, dass diese Schule – ich nenne sie mangels eines besseren Begriffs die multilaterale – in der Praxis für ein weite Feld internationaler Zusammenarbeit große Bedeutung erlangt hat. Die Satzung der VN ist von ihr geprägt. Das System internationaler Organisationen ist stärker und dichter geworden, wenn auch seine Leistungen sehr unterschiedlich und nicht immer befriedigend sind. Die Menge völkerrechtlicher Regelungen ist riesig angeschwollen und wächst von Jahr zu Jahr weiter. Mit der Methode internationaler Verhandlungen, völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Zusammenarbeit in internationalen Organisationen werden auch die Gefahren für die Umwelt angegangen. Es ist allerdings fraglich, ob mit dieser Methode die notwendigen Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden können. Offen bleibt auch die Frage, wie der Widerstand einzelner Staaten gegen globale Regelungen überwunden kann und wie diese Regeln durchgesetzt werden können.

Viel geringer sind die Fortschritte bei der Einhegung von Krieg und Gewalt. Die Liste der Kriege und innerstaatlichen mit Gewalt ausgetragenen Konflikte seit dem Ende des 2. Weltkriegs ist lang. Wir beobachten die Wirkung des Sicherheitsdilemmas in vielen unsicheren Regionen. Dazu kommt das Versagen von Staaten bei der Sicherung ihrer inneren Ordnung. Die gefährlichsten Waffen, die Nuklearwaffen, existieren weiter. Zwar hat ihre Zahl, verglichen mit dem Höhepunkt des Kalten Krieges, abgenommen. Aber die Zahl der Staaten, die solche Waffen besitzen, hat zugenommen und droht weiter zu wachsen .

Was jetzt entschieden werden kann und muß, ist, in welche Richtung man gehen will:

Sollen die nuklear bewaffneten Staaten ihre Arsenale weiter entwickeln? Soll man der Verbreitung dieser Waffen freien Lauf lassen? Soll man sich bemühen, die Wirkung dieser Waffen technisch zu vermindern, um die Hemmschwelle, die ihren Einsatz seit 1945 verhindert hat, niedriger zu machen?

Oder soll man sie abschaffen? Das wäre – auch wenn die Staaten sich darauf einigen könnten, ein komplizierter und langwieriger Prozess. Die Vernichtung der Waffen wäre eine technisch schwierige Aufgabe, deren Erfüllung genau überwacht werden müsste. Auch müsste sichergestellt werden, dass keine neuen Waffen dieser Art gebaut werden.

Die Grundfrage, die sich aus dem Prinzip Verantwortung ergibt, lautet: Ist eine Strategie zulässig, die im Falle ihres Versagens das Leben vieler Unbeteiligter, ja im Extremfall großer Teile der Menschheit aufs Spiel setzt? Das mag in einer besonderen geschichtlichen Situation zu rechtfertigen sein. Aber kann eine solche Strategie als dauerhafte Grundlage der Sicherheit dienen?

Wenn nicht, muß man jetzt beginnen, sie Schritt für Schritt durch eine andere zu ersetzen. Das bedeutet immer stärkere Einschränkung der Fälle, für die ein Einsatz dieser Waffen geplant wird und dementsprechend fortschreitende Verminderung ihrer Zahl auf Grund von Vereinbarungen zwischen allen Nuklearmächten. Dann wird auch der Verzicht von anderen Staaten auf den Erwerb solcher Waffen wieder leichter durchsetzbar. Ob am Ende die völlige Abschaffung dieser Waffen stehen kann, ist jetzt noch nicht vorauszusehen.

6. Ausblick

Es hat sich gezeigt: Die Ethik, die Jonas auf die Verantwortung für die Weiterexistenz der Menschheit gegründet hat, hat in der Diskussion über die globale Ordnung bei weitem nicht den Platz gefunden, der ihr zukommt. Dabei ist ein besserer Ansatz für die Zukunftsethik, die wir brauchen, nicht zu sehen. Das Denken muß aber auch bei der Weiterentwicklung der globalen Ordnung dem Handeln vorangehen und ihm den Weg weisen. Hierzu einige Überlegungen, die den Schluß meines Vortrages bilden und Anregungen für das Weiterdenken geben sollen.

Zunächst sollte die Ethik ihren Platz als Leitlinie für die Politik wiedergewinnen. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe der Philosophen. Sie sollten immer wieder daran erinnern, dass es moralfreie Räume im menschliche Handeln nicht geben kann, daß auch der politisch Handelnde an moralische Regeln gebunden ist. Insofern sollte die realistische Schule der Politikwissenschaft philosophisch widerlegt werden

Zweitens: Wollen wir der Verantwortung für die Weiterwohnlichkeit der Welt (ein Begriff von Hans Jonas) gerecht werden, müssen wir unseren Planeten als eine Einheit sehen, als ein ökologisches System, dessen Empfindlichkeit und Verletzlichkeit wir immer besser verstehen müssen.

Drittens: Aus der Verbindung des planetarischen Denkens mit der Jonas´schen Ethik ergibt sich: Unsere Verantwortung hat sich ungeheuer erweitert und erstreckt sich heute auf den ganzen Planeten. Das gilt z. B. schon für den Einzelnen als Verbraucher. Die Verantwortung ist aber auch kollektiv, d. h. sie durchdringt das politische Handeln, das vorher nur auf das Wohl des eigenen Staates und seine Behauptung gegenüber anderen Staaten gerichtet war. Wer politische Macht hat ist nun auch dafür verantwortlich, daß der eigene Staat durch sein Verhalten insgesamt nicht die Weiterwohnlichkeit des Planeten gefährdet. Dies kann man nicht den Gesetzen des Marktes überlassen. Weltweites Wirtschaften nach diesen Gesetzen kann zwar die Produktion ausweiten und die Kosten senken. Aber die Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts auf dem Planeten ist Sache politischer Entscheidungen.

Viertens: Der politisch Handelnde, der zugleich Verantwortung für den eignen Staat und für den Planeten trägt, gerät in Dilemmata. Ein Beispiel: Soll sich Staat A an der Weiterwohnlichkeit des Planeten orientieren, auch wenn er nicht sicher ist, dass die Staaten B, C usw. dies auch tun? Wenn nicht, hat A seine Interessen geopfert, ohne daß das gewünschte Ergebnis, der Schutz der Weiterwohnlichkeit, erreicht wird. Staat A muß sich also um Vereinbarungen mit den anderen Staaten bemühen. Erzwingen kann er sie nicht.

Hier sei auch noch einmal an das Sicherheitsdilemma erinnert, das sich aus dem Nebeneinander souveräner Staaten ergibt und das John Herz beschrieben hat.

Fünftens: Die Souveränität der Staaten wird also eingeschränkt werden müssen. Kann dies durch eine Weiterentwicklung des internationalen Rechts geschehen, durch Rechtsgrundsätze, die unabhängig von der Staatenpraxis und über die getroffenen Vereinbarungen hinaus gelten und den Kern eines wirklich globalen Rechts bilden würden? Könnte die Pflicht eines jeden Staates, sein Verbrauchs- und Produktionsverhalten innerhalb der Grenzen zu halten, die durch das globale ökologische Gleichgewicht gesetzt sind, ein solcher Rechtsgrundsatz sein? Könnte die Entscheidung, wo diese Grenzen liegen, überstaatlichen Instanzen übertragen werden, in deren Verfahren der Sachverstand angesehener und unabhängiger Wissenschaftler großes Gewicht erhalten müsste?

Sechstens: Ob man die Entscheidungen, die zur Einschränkung staatlicher Souveränität führen, gerade den Institutionen der Staaten überlassen darf, ist zweifelhaft. Die Bürger und ihre Vereinigungen werden dabei eine treibende Rolle spielen müssen. Weil sie in einer Demokratie ihre Tätigkeit frei entfalten können, weil sie im demokratischen Verfahren auf Parlamente und Regierungen Einfluß nehmen können, werden die Impulse für das Umdenken von demokratischen Gesellschaften ausgehen müssen – wie schon bisher. In der Tat steht es den Gesellschaften, in denen der Gedanke des souveränen Staates entwickelt und zuerst verwirklicht wurde, gut an, auch bei der Einschränkung und Überwindung dieses Modells voranzugehen. Gerade in Europa ist dafür ein, freilich regional begrenztes Modell entstanden, das zeigt, dass die historisch gewachsenen Staaten auch mit eingeschränkter Souveränität bestehen können.

Die Anregungen, die von Hans Jonas ausgegangen sind, sollten uns den Mut geben, angesichts der neuen Gefahren über das Herkömmliche und Gewohnte hinauszudenken, auch auf dem Gebiet der Politik. Die Beharrungskräfte des geschichtlich Gewachsenen dürfen wir dabei freilich nicht außer Acht lassen.


(Dieser Text ist in dem Sammelband „Gott – Welt – Mensch“, Berlin 2008 erschienen.)

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