Freitag, 19. Dezember 2008

Klimaschutz als Gebot der Zukunftsethik

Hans Jonas-Zentrum g.e.V.
http://www.hans-jonas-zentrum.de/

I. Zur Lage - Ursachen und Gefahren des Klimawandels

Seit 1970 ist die Durchschnittstemperatur der Erde um 0,6°C gestiegen. Zu den letzten neun Jahren gehörten die sieben wärmsten, die seit 1880 gemessen wurden. Seit Beginn der industriellen Revolution ist der Anteil von CO2 – dem wichtigsten Treibhaus Gas – von 227 ppm auf 384 ppm gestiegen. Der Zusammenhang zwischen diesen beiden Erscheinungen ist offensichtlich und wird kaum mehr bestritten. Würde der Ausstoß von CO2 weiter wachsen wie bisher, so würde die Durchschnittstemperatur an der Erdoberfläche nach Schätzung des IPCC noch in diesem Jahrhundert um 1,1 bis 6,4° C ansteigen.

Dies hätte für die Menschheit gefährliche Folgen:
- Erhöhte Temperaturen gefährden die Gesundheit, wie die Hitzewelle von 2003 in Europa gezeigt hat.
- Die Produktion von Getreide würde sich – bei unvermindert raschem Bevölkerungswachstum – vermindern. Wissenschaftler schätzen, dass ein Temperaturanstieg um 1° zu einem Rückgang der Getreideernte um 10% führen würde.
- Das Schmelzen der Gletscher, das seit vielen Jahren zu beobachten ist, würde sich noch beschleunigen. Riesige Regionen insbesondere in Asien sind jedoch während der regenfreien Jahreszeit vom Schmelzwasser der Gletscher abhängig. Würden die Gletscher verschwinden, so würde die Wasserversorgung in diesen Regionen, in denen Milliarden von Menschen leben, zusammenbrechen.

Das Schmelzen der größten Gletscher in der Arktis, in Grönland und in der Antarktis sowie die Ausdehnung des Meerwassers durch Erwärmung würden zu einem Anstieg des Meeresspiegels um bis zu sieben Meter führen. Dadurch würden dicht besiedelte küstennahe Gebiete vieler Länder und sogar kleine Inseln überschwemmt. Die Gefahren von Sturmfluten und Tsunamis würden weiter zunehmen. Wasserknappheit einerseits, Überschwemmungsgefahr andererseits würden ohnehin schwache Regierungen überfordern. Sie würden vorhandene Konflikte verschärfen und könnten zu neuen Konflikten führen.

Die Krise, in der sich die Weltwirtschaft befindet, darf die Sicht auf diese Probleme nicht verstellen. Im Gegenteil: Die Programme zu ihrer Überwindung, die jetzt diskutiert werden, sollten einen Schwerpunkt auf Investitionen legen, die dem Schutz des Klimas dienen, z. B. die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen, die Entwicklung Energie sparender Produkte, wie Autos mit erheblich vermindertem CO2-Ausstoß.

II. Umdenken, Umsteuern – zukunftsverantwortlich handeln!

Der Mensch hat in den letzten Jahrhunderten sein gewachsenes Wissen und seine technischen Fähigkeiten vor allem benützt, um sich die Natur dienstbar zu machen. Jetzt zeigt sich, dass er bereits begonnen hat, seine eigenen Lebensbedingungen zu schädigen, ja dass er sie zerstören könnte, wenn er mit der Ausbeutung der Erde fortfahren würde wie bisher. Es verbreitet sich die Einsicht, dass der Mensch selbst ein Teil des Erdsystems ist, von dem seine Lebensbedingungen abhängen. Er muss sein Verhalten nun so ändern, dass die bereits angerichteten Schäden repariert und neue Schäden vermieden werden:

Das menschliche Verhalten muss sich künftig in dem Rahmen halten, der durch das Erdsystem bestimmt wird. Wir müssen unseren Lebensstil- und die gesellschaftliche Ordnung so verändern, dass sie verträglich werden mit der Permanenz eines menschenwürdigen und verantwortungsfähigen Daseins auf Erden.

III. Ethik der Zukunftsverantwortung

Die Übernahme der Verantwortung für die Fortexistenz der Menschheit ist eine unteilbare Verpflichtung, die für jedes vernunft- und handlungsfähige Wesen ausnahmslos verbindlich ist. Sie mündet in den neuen kategorischen Imperativ: „Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“

Dieser Imperativ gründet auf der neuen Erkenntnis, dass der Mensch durch sein Handeln auf die Gesamtheit der Natur, seine Umwelt, einwirkt, ja dass er deren Gleichgewicht und damit die Bedingung für menschliches Leben stört und – wenn er sein Verhalten nicht ändert – zu zerstören droht. Die Erwärmung des Erdklimas als Folge der Emission von Treibhausgasen führt uns diese Gefahr vor Augen. Dem Menschen fällt, wie Hans Jonas dargelegt hat, die Verantwortung zu, die Störung und erst recht die Zerstörung der Bedingungen für das Überleben der Menschheit abzuwenden. Seine Verantwortung erstreckt sich auch auf das Schicksal künftiger Generationen und bildet den Kern einer neuen Zukunftsethik.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss er seine Umwelt immer besser verstehen. Jonas nennt dies die neue Rolle des Wissens in der Moral. Die Verantwortung schließt die Pflicht ein, das Wissen immer mehr zu erweitern und zu vertiefen.

Wir müssen die drohenden Menschheitsgefährdungen scharf ins Auge fassen, sowohl um uns klarzumachen, was wir unbedingt bewahren und entwickeln sollen, als auch um den Impuls für die einschneidenden Anstrengungen zu gewinnen - für das nötige Umsteuern. Hans Jonas nennt diese moralische Folgenbewertung die „Heuristik der Furcht“.

Unsere Fähigkeit zur Prognose wird jedoch immer begrenzt bleiben. In der Regel müssen die Wissenschaftler – wie die Mitglieder des IPCC – mit verschiedenen Szenarien arbeiten. Jonas hat ausgeführt, dass wir – angesichts dessen, was auf dem Spiel steht – unser Handeln an der schlechteren Prognose ausrichten müssen.

Wir dürfen nicht auf den Versuch verzichten, die drohenden Gefahren abzuwenden, weil wir den Erfolg als unsicher oder sogar unwahrscheinlich einschätzen. Mit den Worten von Hans Jonas: Fatalismus wäre Todsünde.

Die Reaktion auf das Werk von Hans Jonas „Das Prinzip Verantwortung“ hat gezeigt, dass viele seiner Zukunftsethik intuitiv zustimmen. Seine wesentlichen Aussagen können aber auch durch den von Diskursethikern vorgeschlagenen Diskurs vernünftiger Menschen bestätigt werden. Wer könnte vernünftigerweise den Fortbestand der Menschheit als Verpflichtung der jeweils lebenden Generation bestreiten? Der Diskurs muss verbessert werden. Wo es um globale Probleme geht, muss er weltweit geführt werden, nicht nur zwischen Regierungen, sondern auch zwischen gesellschaftlichen Organisationen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind dabei stets einzubeziehen.

IV. Rasches Handeln ist notwendig

1. Felder des Handelns

Jeder Einzelne trägt als Verbraucher oder Unternehmer seinen Anteil an der Verantwortung für die Bewahrung der Bedingungen, die den Fortbestand des menschlichen Lebens sichern. Es ist offensichtlich, dass der Lebensstil, der in den Industrieländern entwickelt wurde, auf die Dauer mit der Bewahrung dieser Bedingungen nicht vereinbar ist. Wenn die Schwellenländer, die gleichzeitig die bevölkerungsreichsten sind, diesen Lebensstil übernehmen wollen, so werden die bereits erkannten Gefahren noch rascher ansteigen. Der Energiebedarf würde weiter wachsen. Da er durch erneuerbare Energiequellen auf kurze Sicht nicht gedeckt werden kann, würden noch mehr konventionelle Kraftwerke gebaut werden. Der Ausstoß von CO2 würde nicht sinken, sondern weiter steigen.

Jeder Einzelne sollte damit beginnen, seinen Verbrauch von Energie und von mit hohem Energieaufwand hergestellten Gütern einzuschränken. Jeder Unternehmer sollte Produktionsmethoden, die direkt oder indirekt die Atmosphäre belasten, durch weniger belastende ersetzen. Die Bürger der Industrieländer sollten dabei vorangehen.

Es wurde behauptet, dass im übrigen die Regeln des Marktes für eine Verminderung des Ausstoßes an Treibhausgasen sorgen würden. Die Erfahrung zeigt das Gegenteil. Der Markt ist zwar unübertrefflich als Instrument zur Steuerung der Produktion durch die Nachfrage. Aber er nimmt keine Rücksicht auf öffentliche Güter, zu denen auch die Atmosphäre gehört, solange ihre Nutzung nicht als Kostenfaktor in die Kalkulation der Unternehmen eingeht. Hardin hat dies als „Tragödie der öffentlichen Güter“ (The Tragedy of the Commons) beschrieben. Die Marktgesetze führen dazu, dass öffentliche Güter ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Gemeinschaft und für künftige Generationen bis zur Neige genützt werden, bis sich die Gemeinschaft auf Regeln für eine nachhaltige Nutzung einigt. Es ist i. d. R. eine Minderheit, die ihren Verbrauch freiwillig einschränkt oder auf schädliche Produktionsmethoden verzichtet. Andere nutzen sogar den dadurch entstandenen Spielraum für ihre eigenen Interessen.

2. Ohne global geltende Regeln geht es nicht

Die Nutzung der öffentlichen Güter bedarf also der Regelung. Handelt es sich um globale Güter, wie das Klima, so müssen die Regeln globale Geltung haben. Regeln zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden die Unternehmen zu einer Anpassung ihrer Produktionsmethoden und zur Entwicklung energiesparender Produkte bewegen. Dabei können Marktmechanismen genutzt werden, z. B. der Emissionshandel. Die Einführung einer weltweit geltenden Kohlenstoffsteuer, durch die der CO2 -Ausstoß zum Kostenfaktor würde, stößt auf so viele Hindernisse, dass sie in absehbarer Zeit kaum zu verwirklichen ist.

Heute gibt es aber zwei weitere Gründe für die Notwendigkeit global geltender Regeln zum Schutz des Klimas.

Erstens können bei ihrer Ausarbeitung die ständig erweiterten und vertieften Erkenntnisse der Wissenschaft genützt werden. Es waren ja Wissenschaftler, die auf die Schädigung der Ozonschicht in der Atmosphäre und ihre gefährlichen Folgen hingewiesen und dadurch den Anstoß zu einem Verbot der Fluorkohlenwasser- und anderer die Ozonschicht gefährdender Stoffe gegeben haben. Wissenschaftler haben auch den Zusammenhang zwischen dem Ausstoß von Treibhausgasen und der Erderwärmung erforscht und Szenarien für die weitere Entwicklung entworfen, die als Grundlage für eine neue Regelung zum Schutz des Klimas dienen können.

Zweitens können die Lasten, die sich aus Maßnahmen zum Klimaschutz ergeben, nur durch globale Regelungen auf eine Weise verteilt werden, die als gerecht empfunden wird und die Einschränkungen akzeptabel macht (s. dazu mehr in Teil V ).

3. Spannungen zwischen der globalen Verantwortung und der Souveränität der Staaten

Die bestehende globale Ordnung beruht auf Staaten, die als souverän gelten und in der Regel auf ihrer Souveränität beharren. Nach innen bedeutet dies, dass die Staaten auf ihrem Gebiet die höchste Autorität sind und dass ihnen der Gebrauch von Gewalt vorbehalten ist. Nach außen verleiht die Souveränität Anspruch auf Unabhängigkeit und berechtigt zur Abwehr von Eingriffen von außen. Die Staaten sind nur dem Völkerrecht unterworfen. Nach dem geltenden Völkerrecht entscheiden sie selbst darüber, welche Verträge sie schließen und welchen sie sich anschließen wollen. Sie können – wie es die Mitglieder der EU getan haben – Teile ihrer Souveränität auf gemeinsame Organe übertragen.

Offensichtlich steht der Grundsatz der Souveränität in einem Spannungsverhältnis zu der räumlich und zeitlich erweiterten Verantwortung, die in Teil. III dargestellt wurde. Staaten, die diese Verantwortung nicht anerkennen, können sich der Teilnahme an Verhandlungen über Regelungen zum Schutz der Überlebensbedingungen im allgemeinen und des Klimaschutzes im besonderen entziehen und deren Ergebnisse ablehnen, so dass die vereinbarten Regeln für sie nicht gelten.

Diese Spannung wird auf längere Sicht überwunden werden müssen. Ansätze dafür gibt es bereits in Erklärungen, die nach internationalen Konferenzen im Konsens angenommen wurden. So heißt es in der Stockholmer Konferenz über die menschliche Umwelt vom Juni 1972:
„Die Umwelt des Menschen für die gegenwärtige und künftige Generationen zu verteidigen und zu verbessern ist ein gebieterisches Ziel für die Menschheit geworden...“

Prinzip 2 der Erklärung über Umwelt und Entwicklung (Rio 1992) sagt:
„Die Staaten haben...das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen entsprechend ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik auszubeuten und haben die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse keinen Schaden zufügen.“

Diese Texte enthalten noch Elemente des alten Denkens. Sie müssen im Licht neuerer Erkenntnisse (s. II.) weiterentwickelt werden. Das Recht zur Ausbeutung von Ressourcen kann nicht gleichrangig neben dem Schutz der Umwelt stehen. Vielmehr hat sich jede wirtschaftliche Aktivität in dem Rahmen zu halten, den das Erdsystem setzt. Auch die nationale Souveränität gibt nicht das Recht, das Erdsystem und insbesondere die Atmosphäre zu schädigen. Daraus folgt die Pflicht, an Regelungen zur Verhinderung solcher Schäden mitzuarbeiten und sie anzuwenden. Wird dies anerkannt, so wird diese Pflicht zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, der für alle Staaten verbindlich ist. Dies wäre der Kern einer neuen Art von Recht, das man als „globales Überlebensrecht“ bezeichnen könnte.

Den Diskurs über diese Fragen sollten Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen vorantreiben. Je mehr Unterstützung sie weltweit gewinnen, umso eher werden die Regierungen bereit sein, in den Verhandlungen im Geist der globalen Verantwortung Kompromisse zu schließen, auch sich die Vertreter von spezifischen Interessen dem widersetzen.

V. Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Die Zeit ist knapp. Sie ist bisher nicht gut genützt worden. Die Verhandlungen über das Kyoto-Protokoll haben fünf Jahre gedauert. Erst nach weiteren sieben Jahren ist es in Kraft getreten. Wichtige Staaten haben es nicht ratifiziert Die vereinbarte Reduzierung der Emissionen von CO2 sind nur ein allzu zaghafter Anfang. Dabei sind sich die Wissenschaftler einig: Je früher der Ausstoß von Treibhausgasen einschneidend vermindert wird, umso besser ist die Chance, die Erderwärmung bremsen und auf ein hinnehmbares Maß beschränken zu können. Der Zeitraum, der für die laufenden Verhandlungen über eine neue Regelung, angesetzt wurde ist eng und wird nicht weiter verkürzt werden können. Das neue Protokoll muß spätestens 2012 in Kraft treten. Die Zahl der Ratifizierungen, die dafür notwendig sind, sollte so niedrig wie möglich angesetzt werden. Auch sollten sich alle Staaten durch einseitige Erklärungen verpflichten, sich an die neue Regelung zu halten, auch wenn sie die Ratifizierung nicht rechtzeitig vollziehen können.

Die Verteilung der Lasten, die sich aus der neuen Regelung ergeben, wird wieder ein besonders schwieriger Teil der Verhandlungen werden. Das Verursachungs-Prinzip ist bereits im Protokoll von Montreal wie auch im Kyoto-Protokoll implizit anerkannt worden. Es wird auch Grundlage für die neue Regelung sein müssen. Jetzt müssen aber auch die Schwellenländer einbezogen werden. Während die Industrieländer bei der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes vorangehen müssen, sollten auch die Schwellenländer Obergrenzen akzeptieren. Das Recht auf Entwicklung kann nicht das Recht umfassen, die Fehler der Industrieländer nachzuahmen, die jetzt als solche erkannt sind. Auf längere Sicht muß sich der zulässige Treibhausgas-Ausstoß an der Bevölkerungszahl der Staaten orientieren. Ein Ausstoß von 2 t pro Kopf und Jahr würde – ein nur noch geringes Bevölkerungswachstum unterstellt- die Erderwärmung voraussichtlich in hinnehmbaren Grenzen halten. Dies ist der gerechteste Verteilungsmodus, dem man sich so rasch wie möglich annähern sollte.

Die Teilnehmer an den Verhandlungen sollten sich auf einige Grundsätze für die künftige Energie-Produktion einigen:
- Die Verminderung des Energie-Verbrauchs hat Vorrang vor der Erschließung weiterer
Energie-Quellen, die z. T. mit neuen Gefahren und Nachteilen verbunden sind.
- Das Potenzial der erneuerbaren Energiequellen, das praktisch unerschöpflich, ist sowie der Kraft-Wärme-Kopplung sollte, sollte mit Vorrang genutzt werden
- Die Staaten sollten sich verpflichten zu verhindern, dass die Produktion von Bio-Energie durch Abholzung von Wäldern zur Gewinnung neuer Anbauflächen erhöht wird. Die bereits vorhandenen Regeln zum Schutz der Wälder, insbesondere des Tropenwaldes, können dafür genützt werden. Dies wäre gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt.
- Es muß verhindert werden, dass die Produktion von Bio-Energie die Nahrungsmittelproduktion verdrängt. Diese Gefahr wird umso größer, je höher der Preis von Rohöl steigt.

Die auf Kernspaltung beruhende Erzeugung von Energie eignet sich nicht als Ersatz für die Energiegewinnung aus Kohlenwasserstoffen. Es ist mit der Zukunftsverantwortung nicht vereinbar, die von der Energiegewinnung aus der Kernspaltung auf unabsehbare Zeit ausgehenden Gefahren – Unfälle, Lagerung von Atommüll - in Kauf zu nehmen. Nur wenn die Umstellung auf klimafreundliche Energieformen energisch betrieben wird, ist die Nutzung von bestehenden Atomkraftwerken mit höchstem Sicherheitsstandard für eine Übergangszeit hinnehmbar.

Durch institutionelle Verbesserungen sollte der Klimaschutz wirksamer gemacht werden. Im Rahmen des VN-Systems könnte das Umweltprogramm (UNEP) gestärkt und zu einer Unterorganisation der VN ausgebaut werden. Diese Organisation sollte ermächtigt werden, selbständig Vorschriften zur Durchführung globaler Regeln, insbesondere über den Klimaschutz, zu erlassen. Eine Alternative könnte die Schaffung einer globalen Organisation sein, welche die gemeinsame Nutzung der Erdatmosphäre regeln würde.

Auch Entwicklungsländer haben in Art. 4 Abs. 1 des Rahmenübereinkommens über Klimaänderung die Pflicht übernommen, Maßnahmen zur Bekämpfung anthropogener Emissionen von Treibhausgasen zu treffen. Dazu gehört die Erhaltung von Kohlenstoffsenken, insbesondere der Wälder. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, dabei zusammenzuarbeiten. Die Industrieländer haben, die Pflicht, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, wenn diese aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind. Diese Pflicht sollte konkreter gefasst werden, als bisher im Kyoto-Protokoll geschehen.

Das Gleiche gilt für Maßnahmen zur Anpassung an Wirkungen der Klimaänderung, insbesondere den Schutz gegen einen zu erwartenden Anstieg des Meeresspiegels. Je später und langsamer der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird, desto höher wird der Anstieg des Meeresspiegels sein. Die Länder, die vor allem für den Treibhausgas-Anstieg verantwortlich sind, sollten auch die Folgelasten mittragen. Daraus würde sich ein weiterer Anreiz zur Verminderung der Treibhausgase ergeben.

Die Verschlechterung der Bedingungen für die Landwirtschaft durch ansteigende Temperaturen und Verknappung des Wassers könnte in einigen Regionen zu einer Verschärfung bestehender Konflikte und zur Entstehung neuer Konflikte führen. Um ihnen entgegenzuwirken, sollten frühzeitige Konsultationen zwischen den Staaten dieser Regionen ermutigt werden. Sie könnten dadurch unterstützt werden, dass die Entsendung von Wissenschaftlern angeboten wird, um den Teilnehmern Informationen über voraussichtliche Entwicklungen zu vermitteln und sie bei Gegenmaßnahmen zu beraten.

All dies sind schwierige und umfangreiche Aufgaben. Aber sie können gelöst werden, wenn die gemeinsame Verantwortung für die Zukunft der Menschheit anerkannt und im Einklang mit ihr gehandelt wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen